Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand: 01.01.2021) der Firma:


KUBA GmbH
Kranhaus 1
Im Zollhafen 18
D-50678 Köln

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Firma KUBA GmbH, nachstehend "KUBA" genannt, und den von ihr belieferten Geschäftspartnern, nachstehend "Kunde" genannt, gelten ausschließlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) KUBA GmbH, in der jeweils neuesten und gültigen Fassung.



1. Bestellungen, Lieferungen und Gewährleistung

Angebote erfolgen unverbindlich und freibleibend. Bestellungen des Kunden gelten erst mit Auftragsbestätigung oder Rechnungserteilung bzw. mit Lieferung als angenommen. Im Interesse einer reibungslosen, kosten- und tourengerechten Anlieferung soll der Kunde es ermöglichen, ihn einen Werktag vor der Lieferung innerhalb der normalen Bürogeschäftszeit zu erreichen. Für den Fall, dass KUBA ohne eigenes Verschulden an der Erfüllung der übernommenen Lieferverpflichtung gehindert ist oder diese unzumutbar erschwert wird, wird KUBA von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins frei. KUBA kann in diesem Fall auch vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche des Kunden aufgrund verzögerter oder unterbliebener Lieferungen sind ausgeschlossen, soweit die Schäden nicht auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von KUBA oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines ihrer Mitarbeiter beruhen. Wenn der Kunde eine von der gewöhnlichen Versandart abweichende Zustellung verlangt, gehen die damit verbundenen Mehrkosten zu seinen Lasten. Der Kunde ist verpflichtet, Beanstandungen hinsichtlich der Menge der gelieferten oder zurückgenommenen Gebinde (Voll- und Leergut) sowie Beanstandungen in Bezug auf Arten und Sorten der gelieferten Waren unverzüglich nach Empfang schriftlich bei KUBA geltend zu machen. Nach Ablauf von 2 Tagen seit der Lieferung sind Reklamationen ausgeschlossen. Dieses gilt nicht, soweit Mängel bei Lieferung nicht erkennbar waren. Mängel, die durch unsachgemäße Lagerung und Behandlung der Waren beim Kunden entstehen, gehen zu Lasten desselben. Gebinde werden bei berechtigter Reklamation nur bei Rückgabe von mehr als 50% der Füllmenge des reklamierten Gebindes von KUBA bei dem jeweiligen Hersteller reklamiert, bei Gutschrift des Herstellers an KUBA, sodann an Kunde vergütet. Unter 50% der Füllmenge erteilt kein Hersteller eine Gutschrift, da es sich sodann um eine Mindermenge handelt. Unverbrauchte Waren werden nur zurück genommen, wenn das Gebinde (Fass, Container, Dosen) original verschlossen ist oder die Verpackung (Kiste, Palette) vollständig ist und das Mindesthaltbarkeits-Datum (MHD) eine Restlaufzeit von mindestens 8 Wochen aufweist.



2. Preis

Die Warenpreise, welche von KUBA fakturiert werden, sind zwischen KUBA und Kunde vertraglich vereinbart. Besteht keine vertragliche Vereinbarung, gelten die Warenpreise aus den am Liefertag gültigen Preislisten. Preisänderungen werden nur mit druckschriftlicher Bekanntgabe an den Kunden wirksam.



3. Zahlungen

Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, nach Erhalt der Ware sofort ohne Abzug fällig und zahlbar. Neue Kunden werden nur gegen Barzahlung bei Warenerhalt beliefert, gleiches gilt, wenn der Kunde mit der Erfüllung fälliger Verpflichtungen in Verzug ist, oder wenn nach Vertragsabschluss Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit herabsetzen (z.B. Scheckprotest, Vollstreckungsmaßnahmen). Sodann kann KUBA die sofortige Zahlung für gelieferte Waren verlangen. Für nicht eingelöste Lastschriften und Schecks werden dem Kunden die entstandenen Bankkosten und eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 € pro Rücklastschrift bzw. pro Rückscheck berechnet. Gegen Ansprüche von KUBA kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Unterbleibt eine Anrechnungsbestimmung des Kunden, so ist KUBA berechtigt, nach ihrer Wahl eine Anrechnung auf fällige Forderungen (z.B. Kosten, Zinsen, Darlehen, Ware, Pacht) vorzunehmen, soweit nicht einer der im Verbraucherkreditgesetz zwingend geregelten Fälle vorliegt.



3a. Zahlungsverzug

Der Kunde befindet sich im Zahlungsverzug, sobald das Zahlungsziel um 3 Tage überschritten wird. Wichtig ist der Zahlungseingang bei uns und nicht der Abgang der Zahlung. Bei Zahlungsverzug ist die KUBA berechtigt, den banküblichen Zinssatz zu berechnen (höchstens 9% p.a.). Für Mahnungen werden EUR 5,00 Gebühren berechnet.



4. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen -egal, auf welchem Rechtsgrund diese beruhen- Eigentum von KUBA. Bei laufender Rechnung sichert sie die jeweilige Saldoforderung. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung im ordentlichen Geschäftsbetrieb berechtigt, seine Forderungen aus dem Weiterverkauf tritt er schon jetzt an KUBA ab, die diese Abtretung annimmt. Macht KUBA den Herausgabeanspruch geltend, so gestattet der Kunde ihr, die Ware ohne gerichtliche Hilfe an sich zu nehmen und den Ort zu betreten, an dem sich die Ware befindet. Im Falle des Zahlungsverzuges ist KUBA berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware zurückzunehmen und bei erfolgter Weiterveräußerung die Abtretung offen zu legen und die Forderung des Kunden einzuziehen. Der Kunde ist verpflichtet, jeglichen Zugriff Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware zu vermeiden und den Eintritt eines solchen Falles KUBA sofort mitzuteilen.



5. Leergut

Leergut, also Flaschen und Dosen werden dem Kunden zur bestimmungsgemäßen Verwendung überlassen. Die Ware ohne DPG Kennzeichnung ist für den Ausfuhr bestimmt.



6. Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden ist Köln.



7. Sonstiges

Diese allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten ausschließlich, abweichende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, berührt dieses nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen. Änderungen dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen bedürfen der Schriftform.